Befragung zur Fortschreibung
des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bocholt
Hinweise zur Erhebung und zum Online-Fragebogen
Liebe Eigentümerin, lieber Eigentümer,
die Stadt Bocholt schreibt derzeit zusammen mit dem Arbeitskreis Mietspiegel, dem u. a. die Interessenverbände der Mietenden und Vermietenden angehören, den qualifizierten Mietspiegel aus dem Jahr 2022 fort. Die Fortschreibung soll bis zum 01.01.2024 veröffentlicht werden.
Ein Mietspiegel ist eine wichtige Grundlage, damit sich Mietende und Vermietende über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete informieren können. Er sorgt für Rechtssicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt und schützt Vermietende vor unwirtschaftlich niedrigen und Mietende vor ungerechtfertigt hohen Mieten. Ein qualifizierter Mietspiegel wird auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt und dokumentiert. Ihm liegt eine repräsentative Erhebung der in Mietverhältnissen vereinbarten Miete zugrunde. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung!
Je mehr Angaben Sie machen und je mehr Rückläufe erfolgen, desto genauer lässt sich die „ortsübliche Vergleichsmiete“ bestimmen.
Im folgenden Online-Fragebogen wird zunächst geprüft, ob Ihre Wohnung(en) für den Mietspiegel relevant sind. Im Anschluss wird nach Größe, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen und dem Mietpreis der Ihnen gehörenden Wohnungen gefragt. Es ist hilfreich, wenn Sie zu dem angegebenen Gebäude weitere Unterlagen bereitlegen, z.B. Mietverträge, Unterlagen zur letzten Mieterhöhung sowie zu etwaigen Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskostenabrechnungen und Wohnflächenberechnungen.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, über die für die Erstellung des Mietspiegels erforderlichen Angaben Auskunft zu geben (Auskunftspflicht nach Artikel 238 § 1 Abs. 1, 2 und 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB). Nehmen Sie nicht an der Befragung teil, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wenn sich die im Fragebogen genannte/n Wohnung/en nicht mehr in Ihrem Eigentum befindet/befinden oder Sie aus anderen Gründen nicht an der Befragung teilnehmen können, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung unter der unten genannten E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer. Bitte geben Sie die im Anschreiben aufgeführte Fragebogennummer an.
Datenschutzrechtliche Hinweise sowie Hinweise zum Vorgehen bezüglich des Online-Fragebogen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis: Wenn Sie den Link zur Online-Befragung betätigen, werden Sie zu einer Umfrageseite der InWIS Forschung & Beratung GmbH weitergeleitet. Wir kooperieren mit InWIS im Hinblick auf die Datenerhebung.
Hinweise zum Online-Fragebogen:
- Um das Online-Formular zu starten, benötigen Sie den individuellen 6-stelligen Zugangscode, der Ihnen im Anschreiben zugesandt wurde und auf dem Papierfragebogen abgedruckt ist.
- Es erfolgt ein automatisches Ausloggen nach spätestens 4 Stunden.
- Sie können Ihre Antworten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Dazu erstellen Sie einen individuellen Login, mit dem Sie später erneut Zugang zu Ihrem persönlichen Online-Fragebogen erhalten.
- Ohne Zwischenspeicherung oder Absenden Ihrer Antworten verfallen Ihre Angaben.
- Der Fragebogen ist nur für 8 Wohnungen ausgelegt. Falls sich in dem Gebäude mehr als 8 Wohnungen befinden, fordern Sie bitte weitere Fragebögen an.
Sollten Sie Angaben korrigieren wollen oder weitere Fragen haben, so nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die wir weiter unten auf der Seite aufgeführt haben. Bitte geben Sie Ihre Fragebogennummer an, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten und korrekt zuordnen können.
Bitte achten Sie darauf, dass die Umfrage für Sie beendet ist, wenn Sie mindestens eines der im Fragebogen unter 1.1 aufgelisteten Ausschlusskriterien für jede Ihrer Wohnungen angekreuzt haben. Es kann sein, dass nicht alle Wohnungen für den Mietspiegel relevant sind. Beantworten Sie danach die Fragen nur für die relevanten Wohnungen. Darauf werden Sie hingewiesen.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Ihre Antworten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sie werden in dem gesetzlich zulässigen Rahmen für die Fortschreibung des Mietspiegels und für die Fortschreibung des sogenannten Schlüssigen Konzeptes für die Bedarfe der Unterkunft genutzt. Die Auswertung erfolgt vollständig pseudonymisiert und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes. Weitere Hinweise zum Datenschutz kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Ihre Daten werden sicher mit einer 256-Bit Verschlüsselung übertragen. Der Online-Fragebogen für die Fortschreibung des Mietspiegels verwendet lediglich Session-Cookies (d.h. nicht dauerhaft gespeicherte Cookies). Es werden keinerlei zusätzliche Daten, außer dem Absendedatum und die von Ihnen eingegebenen Informationen, gespeichert und verarbeitet.
Kontaktmöglichkeiten – Hotline
Falls Sie Rückfragen/Anmerkungen haben, einen neuen Login-Code anfordern möchten oder weitere Login-Codes benötigen, weil Ihr Gebäude mehr als 6 Wohnungen hat, so können Sie uns unter Angabe Ihrer Fragebogennummer unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
mietspiegel.bocholt[at]neitzel-consultants.de
Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Fragebogennummer mit an.
Für den Mietspiegel Bocholt ist eine Hotline-Rufnummer eingerichtet, an die Sie sich für weitere Fragen oder für Unterstützung richten können:
Telefon-Hotline: 0800 5 540 540
Die Hotline ist für Anrufende kostenlos. Sie steht jeweils von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung.